❓ Dokument 19/709
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Notwendigkeit und die Regulierung militärischer Forschung an niedersächsischen Hochschulen thematisiert. Der Abgeordnete Jörg Hillmer fragt die Landesregierung nach den Bedingungen und Vorgaben für solche Forschungsprojekte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die niedersächsischen Hochschulen sowie die dort tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, welche Bedingungen und Vorgaben für militärische Forschung an Hochschulen gelten und wie die Landesregierung die Notwendigkeit dieser Forschung einschätzt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass an niedersächsischen Hochschulen keine nennenswerte militärische Forschung stattfindet. Es gibt Leitlinien zur Transparenz in der Forschung, die die Hochschulen zur Veröffentlichung von Daten über drittmittel-finanzierte Projekte verpflichten. Es bestehen keine speziellen Vorgaben für militärisch nutzbare Forschung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass die Hochschulen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind. Es gibt keine gesonderten Vorgaben für militärische Forschung, jedoch Leitlinien zur Transparenz.