❓ Dokument 19/740
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Trägervielfalt in der niedersächsischen Krankenhauslandschaft und die Finanzierung von Investitions- und Betriebskosten durch öffentliche Träger. Es wird untersucht, in welchem Umfang diese Träger zur Finanzierung beigetragen haben und ob eine Ungleichbehandlung zwischen den Trägergruppen besteht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Träger öffentlicher Krankenhäuser in Niedersachsen, darunter Städte und Landkreise sowie die dortigen Krankenhäuser und deren Mitarbeiter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, in welchem Umfang die Träger öffentlicher Krankenhäuser zwischen 2017 und 2022 zur Finanzierung beigetragen haben und ob das Land Niedersachsen eine Ungleichbehandlung der Trägergruppen sieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Niedersächsische Landesregierung gibt an, dass keine Daten vorliegen, um den Umfang der finanziellen Beiträge der Träger öffentlicher Krankenhäuser zu bestimmen. Zudem wird erklärt, dass eine Ungleichbehandlung der Trägerarten ausgeschlossen ist, da die Trägervielfalt im Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von André Hüttemeyer von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine Daten zur Finanzierung durch die Träger vorliegen und dass eine Ungleichbehandlung ausgeschlossen sei. Es wird auf das Krankenhausfinanzierungsgesetz verwiesen.