❓ Dokument 19/814
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Erhöhung des Bekleidungsgeldes für Polizeibeamte in Niedersachsen, die rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft trat. Es werden Informationen zu den Beträgen und der Finanzierung erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Außendienst, Innendienst und Kriminaldienst in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Höhe des Bekleidungsgeldes in anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei, dem Gesamtvolumen der bereitgestellten Finanzmittel und der Finanzierung der Erhöhung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Informationen über das Bekleidungsgeld in anderen Ländern. Für die Erhöhung des Bekleidungsgeldes sind im laufenden Haushaltsjahr bis zu 1,6 Millionen Euro eingeplant. Die Erhöhung wurde aus einem verfügbaren Budget des Innenministeriums finanziert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Erhöhung des Bekleidungsgeldes nicht zusätzlich vom Finanzministerium bereitgestellt wurde. Die Landesregierung antwortet, dass die Mittel aus dem bestehenden Budget des Innenministeriums stammen.