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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Windflächenpotenzialstudie 2023 für den Landkreis Hildesheim

13. Februar 2023Dokument 19/828 · WP 19Niedersachsen
Laura Hopmann
WindenergieHildesheimFlächenpotenzialUmweltschutzKlimaschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Laura Hopmann (CDU) befasst sich mit den Windflächenzielen für den Landkreis Hildesheim, die aus der Windflächenpotenzialstudie 2023 abgeleitet wurden. Diese Studie wurde im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und untersucht, wie viel Fläche für Windenergieanlagen in den verschiedenen Regionen Niedersachsens ausgewiesen werden muss.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger und Gemeinden im Landkreis Hildesheim sowie die zuständigen Behörden, die für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen verantwortlich sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt spezifische Fragen zur Ermittlung der Ausschlussflächen, zur Bewertung der Nicht-Ausschlussflächen und zu den Flächen, die für Windenergieanlagen im Landkreis Hildesheim in Betracht gezogen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage wird im Dokument zitiert, jedoch sind die konkreten Antworten und Zahlen nicht im Text enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Studie ein theoretisches Flächenpotenzial von 6,2 % für den Landkreis Hildesheim ermittelt hat, während das auszuweisende Ziel bei 1,27 % liegt.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin Laura Hopmann (CDU) hat die Anfrage eingereicht, die am 13. Februar 2023 einging. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, jedoch sind die spezifischen Antworten im Dokument nicht enthalten. Die Studie wurde von renommierten Instituten erstellt und berücksichtigt verschiedene Kriterien zur Flächenbewertung.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/828, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Februar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.