❓ Einsatz von Drohnen durch die niedersächsische Polizei: Anzahl, Typen und rechtliche Grundlagen
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Einsatz von Drohnen durch die niedersächsische Polizei thematisiert. Der Abgeordnete André Bock fragt nach der Anzahl der eingesetzten Drohnen, deren Typen und den rechtlichen Grundlagen für deren Einsatz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die niedersächsische Polizei sowie die Bürgerinnen und Bürger, die durch Polizeimaßnahmen in öffentlichen Räumen potenziell überwacht werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie viele Drohnen im Besitz der niedersächsischen Polizei sind, welche Typen und Ausstattungen sie haben und für welche Zwecke sie eingesetzt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass derzeit fünf unbemannte Luftfahrtsysteme bei der Polizei Niedersachsen im Einsatz sind. Diese werden für verschiedene Zwecke genutzt, darunter Luftbildaufnahmen, Aufklärung, Beweissicherung und Gefahrenabwehr. Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Drohnen sind im Niedersächsischen Polizeigesetz und weiteren Vorschriften festgelegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Christlich Demokratischen Union Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und konkrete Informationen zu den eingesetzten Drohnen und deren Einsatzgebieten bereitgestellt. Es wird auf verschiedene rechtliche Grundlagen verwiesen, die den Einsatz der Drohnen regeln.