❓ Dokument 19/991
📋 Worum geht es?
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die aktuelle und zukünftige Förderung von Europaschulen in Niedersachsen zu erhalten. Dabei wird insbesondere auf die Unterstützung durch das Kultusministerium und die Kriterien für die Bezeichnung als Europaschule eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Europaschulen in Niedersachsen sowie deren Schüler und Lehrkräfte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen betreffen die Art der Förderung durch das Land Niedersachsen, die Verwendung von Mitteln aus dem Demokratiebudget und die Kontrolle der Kriterien für Europaschulen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beschreibt, dass Europaschulen durch ein Beratungs- und Unterstützungssystem gefördert werden. Es gibt jährliche Fachtagungen und Studienfahrten nach Brüssel. Derzeit gibt es 191 Europaschulen in Niedersachsen, die Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont die Bedeutung der Europaschulen für die Förderung des europäischen Gedankens. Die Zusatzbezeichnung wird für fünf Jahre vergeben und muss danach neu beantragt werden. Die Kriterien sind im Runderlass vom 29.06.2018 festgelegt.