✅ Drucksache 18/1009
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW. Es wird auf redaktionelle Folgeänderungen verwiesen, die aufgrund einer Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches notwendig sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die unter das Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz fallen, sowie Institutionen, die mit der Unterbringung und Betreuung dieser Personen befasst sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen, um die notwendigen redaktionellen Anpassungen im Gesetz vorzunehmen.
🔎 Kernergebnisse
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 21. September 2022 den Gesetzentwurf ohne Debatte angenommen. Alle fünf Fraktionen stimmten für die Annahme des Gesetzentwurfs.