❓ Dokument 18/1043
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Abgeordneten zielt darauf ab, Informationen über die Praxis der Clearingstellen in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, insbesondere bezüglich der Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern und der Weitergabe von Informationen an die kommunalen Ausländerbehörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unionsbürger, die in Nordrhein-Westfalen leben, sowie die kommunalen Ausländerbehörden in den Städten Münster, Köln, Dortmund und Duisburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Verschleierung des Erlöschens der Freizügigkeitsberechtigung gängige Praxis ist und fordern detaillierte Informationen zu Beratungsinitiativen und Fällen mit fehlender Mitwirkung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen und stellt fest, dass die Initiative zu Beratungen in den Clearingstellen grundsätzlich von den ratsuchenden Personen oder Dritten ausgeht. Die Daten zur fehlenden Mitwirkung und zu den Fällen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz werden aufgeschlüsselt, jedoch wird betont, dass die Clearingstellen nicht für die Prüfung der Voraussetzungen zum Erlöschen der Freizügigkeitsberechtigung zuständig sind.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Anfrage am 26. September 2022 beantwortet. In den Jahren 2020 und 2021 wurden zahlreiche Beratungen in den Clearingstellen durchgeführt, wobei die meisten Initiativen von den ratsuchenden Personen selbst ausgingen. Die Erfassung der fehlenden Mitwirkung zeigt, dass in vielen Fällen keine ausreichenden Existenzmittel oder Krankenversicherungsschutz vorlagen.