❓ Dokument 18/1092
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Abgeordneten der AfD befasst sich mit der geplanten Einrichtung von privaten Meldestellen in Nordrhein-Westfalen, die Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen sollen. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass dies zu einer Gefährdung der Meinungsfreiheit und zu einem Übergriff des Staates auf die Bürger führen könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, insbesondere solche, die möglicherweise in Meldesysteme einbezogen werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung ein Problem darin sieht, dass Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze staatlich gemeldet werden können, und ob sie die Gefahr eines Denunziantentums sieht. Zudem wird nach den Maßnahmen gefragt, die die Landesregierung ergreifen möchte, um dieser Gefahr entgegenzuwirken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie keine Gefahr eines Denunziantentums sieht und dass die Meldestellen auf die Erfassung von Phänomenen abzielen, nicht auf individuelle Personen. Die Bewertung der strafrechtlichen Relevanz obliege den Strafverfolgungsbehörden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller kritisieren die geplanten Meldestellen als potenzielle Denunziationsstellen und verweisen auf die Bedenken von Experten, darunter ehemalige Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Die Landesregierung betont, dass die Tätigkeit der Meldestellen nicht mit dem Strafrecht vergleichbar sei.