❓ Dokument 18/1113
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung des neuen Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen, das am 1. Juni 2022 in Kraft trat. Es wird untersucht, wie viele denkmalgeschützte Gebäude ihren Status verloren haben und welche Ausnahmen für kirchliche Bauten bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind denkmalgeschützte Gebäude in Nordrhein-Westfalen, insbesondere private Eigentümer und Religionsgemeinschaften.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erbitten Informationen zu den Verlusten des Denkmalschutzes, den anhängigen Ausnahmen für kirchliche Bauten und den Kriterien zur Beurteilung der Ausstattung von Kommunen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine Anträge auf Prüfung kirchlicher Bauten eingegangen sind. Statistische Daten zu Unterschutzstellungen und Löschungen werden alle zwei Jahre erhoben, die nächste Erhebung erfolgt 2023.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, jedoch keine konkreten Zahlen zu den Verlusten des Denkmalschutzes oder zu energetischen Sanierungen genannt.