❓ Dokument 18/1114
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Bekleidungsvorschriften für den Schwimmunterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere wird auf die Regelungen für Schüler eingegangen, die aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach landesweiten einheitlichen Bekleidungsvorschriften, den akzeptierten Entschuldigungsgründen für die Nichtteilnahme am Schwimmunterricht und der Bewertung spezifischer Vorschriften in Königswinter.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine einheitlichen Bekleidungsvorschriften gibt, sondern dass Schulen eigene Regelungen treffen können. Entschuldigungsgründe sind im Schulgesetz geregelt, und das Tragen eines Burkinis wird als vereinbar mit dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit angesehen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist auf die rechtlichen Regelungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport und betont, dass die Schulen spezifische Regelungen zur Schwimmkleidung treffen können. Es gibt keine landesweite Regelung, die das Tragen von Bikinis verbietet.