❓ Dokument 18/1121
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Aufrechterhaltung der HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (HIV-PrEP) in Nordrhein-Westfalen und die Auswirkungen einer geplanten Einbudgetierung der Vergütung ab Januar 2023.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen mit erhöhtem HIV-Risiko sowie die HIV-Schwerpunktpraxen in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Bewertung der Einbudgetierung der HIV-PrEP und deren Auswirkungen auf die Versorgung sowie nach Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur PrEP.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Einbudgetierung der HIV-PrEP eine gängige Praxis ist und derzeit keine belastbaren Informationen zur zukünftigen Entwicklung vorliegen. Es wird betont, dass die HIV-PrEP ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung von HIV-Infektionen ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken, dass die Einbudgetierung die Versorgung gefährden könnte. Eine Umfrage zeigt, dass über 50% der Praxen die PrEP-Betreuung nicht mehr gewährleisten könnten. Die Landesregierung wird die Diskussion zur Finanzierung der HIV-PrEP weiterhin beobachten.