❓ Dokument 18/1124
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Entschädigung von Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs in Nordrhein-Westfalen und fragt nach der Anzahl und Höhe der zugesprochenen Schmerzensgelder sowie Schadensersatzansprüche seit 2002.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Nordrhein-Westfalen sowie die Justizbehörden, die für die Verfahren zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Fälle, in denen Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen wurde, sowie nach technischen Anpassungen zur Aufklärung von Straftaten wegen Kindesmissbrauchs.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die erfragten Daten statistisch nicht erfasst werden und eine manuelle Auswertung nicht möglich ist. Zudem wird über technische Fortschritte in der IT-Infrastruktur der Polizei berichtet.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat keine spezifischen Zahlen zu den Entschädigungen genannt. Es wird auf die Notwendigkeit einer interkollegialen Zusammenarbeit und die Fortschritte bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch hingewiesen.