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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Dokument 18/1130

12. September 2022Dokument 18/1130 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Werner Pfeil
UferbefestigungenSanierungHochwasserkatastropheEigentumsverhältnisseNRW
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung wird zu den Sanierungsarbeiten an Uferbefestigungen in Nordrhein-Westfalen befragt, die durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 beschädigt wurden. Es wird insbesondere auf die unklaren Eigentumsverhältnisse eingegangen, die möglicherweise zu einem Stillstand der Sanierungsarbeiten führen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Schäden an Uferbefestigungen erlitten haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst fünf zentrale Fragen zur aktuellen Situation der Uferbefestigungen, den rechtlichen Rahmen, die Auswirkungen unklarer Eigentumsverhältnisse auf Sanierungsarbeiten und die Maßnahmen der Landesregierung zur Klärung dieser Verhältnisse.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass unklare Eigentumsverhältnisse in der Regel nicht zu einem Stillstand der Sanierungsarbeiten geführt haben. Der tatsächliche Zustand der Uferbefestigungen ist nicht erfasst, da es keine Meldepflicht gibt. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse erfolgt nach bundesrechtlichen Vorgaben.

⚡ Einordnung

Die Antwort der Landesregierung stellt klar, dass die Eigentumsverhältnisse in der Regel nicht streitig sind und die Verantwortung für die Sanierung nicht allein bei den Eigentümern der Anliegergrundstücke liegt. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen, die die Zuständigkeiten für die Unterhaltung von Uferbefestigungen regeln.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1130, Wahlperiode 18, eingereicht 12. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.