❓ Notfall in der seelischen Gesundheitsversorgung – Auswirkungen der PPP-RL
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen der Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie (PPP-RL) auf die seelische Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Es wird untersucht, ob die neuen Personaluntergrenzen die wohnortnahe Versorgung gefährden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Patienten in der seelischen Gesundheitsversorgung, psychiatrische Kliniken, Tageskliniken sowie Fachkräfte in der Psychiatrie und Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem Grad der Personalausstattung in Kliniken, den Kliniken, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, und den Zahlen zu Unterbringungen nach dem PsychKG NRW.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass keine umfassenden Zahlen zur Personalausstattung vorliegen. Im letzten Quartal wurden 46 Meldungen über nicht erfüllte Mindestvoraussetzungen nach der PPP-RL registriert. In 2020 und 2021 gab es insgesamt 25.785 bzw. 26.303 Unterbringungen nach dem PsychKG NRW.
⚡ Einordnung
Die SPD-Fraktion hat die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, jedoch keine detaillierten Zahlen zur Personalausstattung bereitgestellt. Es wird auf die Komplexität der Umsetzung der PPP-RL verwiesen und die Sorge geäußert, dass die Bürokratie die Versorgung verschlechtern könnte.