❓ Dokument 18/1180
📋 Worum geht es?
Die Anfrage beschäftigt sich mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch kriminelle Strukturen, insbesondere Clanfamilien. Es wird erörtert, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um Kinder aus solchen Umfeldern zu schützen und Delinquenz zu verhindern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Regionen mit hoher Clankriminalität.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung die Kindeswohlgefährdung durch kriminelle Organisationen bewertet und welche Maßnahmen zur Herauslösung von Kindern aus kriminellen Strukturen unternommen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont, dass die Bewertung einer Kindeswohlgefährdung immer fallbezogen ist und die Familiengerichte zuständig sind. Es werden keine spezifischen Daten zu Kindern aus Clanfamilien genannt, und es wird auf verschiedene präventive Maßnahmen verwiesen, die zur Bekämpfung von Delinquenz beitragen sollen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung antwortet, dass die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung den Familiengerichten obliegt. Die Landesregierung nennt keine konkreten Zahlen zu Kindern, die aus Clanfamilien genommen wurden. Zudem verweist die Landesregierung auf die NRW-Initiative 'Kurve kriegen', die sich an gefährdete Jugendliche richtet.