❓ Dokument 18/1182
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die aktuellen Anforderungen im Einstellungsprozess für Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen. Angesichts des Fachkräftemangels wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Kriterien diskutiert, um qualifizierte Bewerber zu gewinnen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Staatsdienst sowie die Justiz in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung plant, die Einstellungsvoraussetzungen zu ändern und welche Notengrenze künftig gelten soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine Änderung der Einstellungsvoraussetzungen nicht geplant ist. Die bestehenden Anforderungen dienen dem hohen Qualitätsanspruch der Justiz. Zudem wird auf die Zulässigkeit der Notenuntergrenze von 7,76 Punkten verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Fachkräftemangel in der Justiz durch Anpassungen der Anforderungen verringert werden könnte. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zu den Altersabgängen von Richtern bis 2032 und betont, dass die bestehenden Anforderungen den Qualitätsanspruch der Justiz sichern.