❓ Dokument 18/1279
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Es wird untersucht, wie die Kommunen die bereitgestellten Gelder verwenden müssen und welche Verpflichtungen sie dabei haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die für die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Verwendung der Gelder, zu den Verpflichtungen der Kommunen und zur Rückzahlung nicht verwendeter Mittel.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Verwendung der Mittel aus dem Belastungsausgleich nicht zweckgebunden ist und keine Belege über die Mittelverwendung erforderlich sind. Eine Rückzahlung nicht verwendeter Mittel ist nicht vorgesehen.
⚡ Einordnung
Die Fraktion FDP hat die Kleine Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat am 18. Oktober 2022 geantwortet. Das Gesetz trat am 01. Mai 2022 in Kraft, und die Kommunen sind verpflichtet, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.