⚖️ Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Regelung von Dolmetschern und Sachverständigen
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Justizgesetz Nordrhein-Westfalen zu ändern, um Regelungen für Gerichtsdolmetscher, Übersetzer und Sachverständige anzupassen. Dies geschieht im Kontext neuer bundesrechtlicher Vorgaben und zur Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gerichtsdolmetscher, Übersetzer, Gebärdensprachdolmetscher sowie Sachverständige in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was soll geregelt werden?
Es wird gefordert, landesrechtliche Regelungen anzupassen, um die Qualität der Sprachmittler zu sichern und eine gesetzliche Grundlage für die Mitteilung von Fehlverhalten an Berufskammern zu schaffen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Anpassung der bestehenden Normen, um einheitliche Qualitätsstandards für Dolmetscher und Übersetzer zu gewährleisten. Zudem wird eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Pflichtverletzungen an Berufskammern geschaffen.
⚡ Einordnung
Die Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es wird darauf hingewiesen, dass keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte durch die Änderungen entstehen werden. Die zuständigen Ministerien sind das Ministerium der Justiz sowie weitere beteiligte Ministerien.