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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Dokument 18/1290

26. August 2022Dokument 18/1290 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Werner Pfeil, Ralf Witzel
HochwasserkatastropheSpendengelderWiederaufbauHilfsorganisationenNordrhein-Westfalen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Auszahlung von Spendengeldern nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021. Es wird die Situation der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Maßnahmen der Regierung zur Unterstützung der Geschädigten thematisiert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, insbesondere die, die durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 geschädigt wurden, sowie Unternehmen und Kommunen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den Maßnahmen der Landesregierung zur zeitnahen und unbürokratischen Auszahlung von Hilfsgeldern, insbesondere von Spendengeldern, an die Geschädigten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat ein Spendenbündnis unter der Aktion 'NRW.hilft' eingerichtet, um Spendengelder vor Ort zu verwalten. Bislang wurden 300 Millionen Euro Soforthilfen bereitgestellt, wobei 200 Millionen Euro an Bürgerinnen und Bürger, 25 Millionen Euro an Unternehmen und 65 Millionen Euro an Kommunen ausgezahlt wurden. Die Auszahlung von privaten Spendengeldern erfolgt durch die Hilfsorganisationen eigenverantwortlich.

⚡ Einordnung

Die Antwort der Landesregierung verweist auf die Herausforderungen bei der Auszahlung von Hilfsgeldern und die administrative Komplexität, die Geschädigte erleben. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, und die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Anfrage im Einvernehmen mit anderen Ministerien beantwortet.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1290, Wahlperiode 18, eingereicht 26. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.