❓ Dokument 18/1302
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Einsetzung eines Sakralausschusses zur Bewertung der Erhaltungswürdigkeit sakraler Bauten in Nordrhein-Westfalen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den bisherigen Aktivitäten des Ausschusses und den Auswirkungen des neuen Denkmalschutzgesetzes.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kirchliche und sakrale Bauten sowie die entsprechenden Religionsgemeinschaften und Denkmalbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Häufigkeit der Tagungen des Sakralausschusses, den Entscheidungsprozessen und den Erkenntnissen über Umwidmungen und Abrisse von Sakralbauten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Sakralausschuss bislang nicht einberufen wurde und keine Erkenntnisse über geplante oder bereits erfolgte Umwidmungen oder Abrisse von Sakralbauten vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Einsetzung des Sakralausschusses den Kirchen ein Sonderrecht über den Schutz von Denkmälern in ihrem Besitz einräumt. Es liegen keine Zahlen oder spezifische Fristen vor, da der Ausschuss noch nicht aktiv war.