❓ Dokument 18/1320
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert, wie die Landesregierung mit den durch das Versammlungsrecht erhobenen Daten umgeht und ob dies im Einklang mit EU-Recht und den Datenschutzvorschriften in Nordrhein-Westfalen steht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Versammlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen sowie die Bürger, deren Daten im Rahmen von Versammlungen erfasst werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur EU-rechtskonformen Nutzung der Daten, zur Dokumentation und zur Vernichtung von Aufzeichnungen gemäß dem Versammlungsgesetz NRW.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in erster Linie den Verantwortlichen obliegt. Eine zentrale Erhebung der Anwendung der neuen Regelungen des § 16 VersG NRW war nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach Maßnahmen zur EU-rechtskonformen Nutzung von Daten und der Dokumentation. Die Landesregierung hat keine zentralen Daten zu den angewendeten Regelungen seit Inkrafttreten des Gesetzes.