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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Dokument 18/1320

6. September 2022Dokument 18/1320 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Werner Pfeil
DatenschutzVersammlungsrechtDatenverarbeitungEU-RechtVorratsdatenspeicherung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert, wie die Landesregierung mit den durch das Versammlungsrecht erhobenen Daten umgeht und ob dies im Einklang mit EU-Recht und den Datenschutzvorschriften in Nordrhein-Westfalen steht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Versammlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen sowie die Bürger, deren Daten im Rahmen von Versammlungen erfasst werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur EU-rechtskonformen Nutzung der Daten, zur Dokumentation und zur Vernichtung von Aufzeichnungen gemäß dem Versammlungsgesetz NRW.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in erster Linie den Verantwortlichen obliegt. Eine zentrale Erhebung der Anwendung der neuen Regelungen des § 16 VersG NRW war nicht möglich.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller fragen nach Maßnahmen zur EU-rechtskonformen Nutzung von Daten und der Dokumentation. Die Landesregierung hat keine zentralen Daten zu den angewendeten Regelungen seit Inkrafttreten des Gesetzes.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1320, Wahlperiode 18, eingereicht 6. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.