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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Dokument 18/1321

6. September 2022Dokument 18/1321 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Werner Pfeil
DatenspeicherungPolizeirechtEuGHVorratsdatenspeicherungpersonenbezogene Daten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert den Umgang mit der Speicherung von Daten im Polizei-recht, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Es wird untersucht, wie die Landesregierung die Schlussanträge des Generalanwalts bewertet und ob eine Novellierung des Polizeigesetzes in Betracht gezogen wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens sowie die Polizeibehörden des Landes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie die Landesregierung die Schlussanträge des Generalanwalts zur deutschen Vorratsdatenspeicherung bewertet und ob sie plant, gesetzliche Regelungen entsprechend der EuGH-Rechtsprechung zu novellieren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Schlussanträge des Generalanwalts durch ein Urteil des EuGH überholt sind und eine Bewertung der landesrechtlichen Regelungen noch aussteht. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften obliegt den Verantwortlichen und wird durch Datenschutzbeauftragte überwacht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der FDP-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass die Bewertung der landesrechtlichen Regelungen noch nicht abgeschlossen ist und dass das Versammlungsgesetz in NRW keine Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten erlaubt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1321, Wahlperiode 18, eingereicht 6. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.