⚖️ Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes und Einführung einer Energiepreispauschale
📋 Worum geht es?
Das Dokument befasst sich mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung. Es geht um Änderungen im Landesbesoldungsgesetz und im Landesreisekostengesetz sowie die Einführung einer einmaligen Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem die Empfänger von Versorgungsbezügen in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Beamte und deren Angehörige.
🎯 Was soll geregelt werden?
Es wird vorgeschlagen, das Landesbesoldungsgesetz und das Landesreisekostengesetz zu ändern und eine Energiepreispauschale von 300 Euro für berechtigte Versorgungsempfänger einzuführen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen erhöht wird und eine einmalige Energiepreispauschale gewährt wird. Die Fraktion der SPD begrüßt die Erhöhung der Kilometerpauschale und stellt Fragen zur Steuerpflicht. Die Landesregierung bestätigt, dass die Wegstreckenentschädigung steuerfrei bleibt.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf wurde am 28. September 2022 im Plenum vorgestellt und nach der 1. Lesung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat entschieden, dass eine Anhörung nicht erforderlich ist. Der Änderungsantrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde als Drucksache 18/1378 veröffentlicht.