❓ Dokument 18/1397
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird untersucht, ob Steuergelder wissentlich für Wahlkampfhilfe verwendet wurden. Es wird auf hohe Ausgaben für Fotografen und Kamerateams während des Wahlkampfs hingewiesen und die Einhaltung von Zurückhaltung in der Öffentlichkeitsarbeit in Frage gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Staatskanzlei sowie die Abgeordneten und die Öffentlichkeit, die möglicherweise für Wahlkampfkosten aufkommen muss.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt zentrale Fragen zur Verwendung von Steuergeldern für Wahlkampfhilfe, zu möglichen Interessenskonflikten bei Fotografen und zu den genauen Ausgaben in den Ministerien während des Wahlkampfs.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und verwiesen, dass die Ausgaben für Fotodienstleistungen in der Wahlkampfzeit über den Ausgaben in der vorherigen Legislaturperiode liegen. Es wurden Summen für verschiedene Termine und Dienstleistungen genannt, jedoch keine konkreten Maßnahmen zur Vermeidung solcher Ausgaben vorgeschlagen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Staatskanzlei unzulässigerweise Wahlkampf betrieben hat. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die Ausgaben für Fotodienstleistungen auflisten, und die Landesregierung hat keine weiteren Angaben zu anderen Auftragnehmern gemacht.