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Nordrhein-WestfalenSonstiges

📄 Drucksache 18/1437

21. September 2026Dokument 18/1437 · WP 18Nordrhein-Westfalen
MitarbeiterpauschaleTarifentwicklungAbgeordnetengesetzErhöhung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument informiert über die Anpassung der Mitarbeiterpauschale für Abgeordnete im Landtag Nordrhein-Westfalen, die zum 1. Dezember 2022 in Kraft tritt. Diese Anpassung erfolgt in Anlehnung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen, die von der Erhöhung der Mitarbeiterpauschale profitieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird eine Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 252 Euro auf insgesamt 9.236 Euro vorgeschlagen, basierend auf der Tarifentwicklung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält die Mitteilung über die Anpassung der Mitarbeiterpauschale gemäß § 6 Absatz 5 des Abgeordnetengesetzes NRW. Die Erhöhung um 2,8 Prozent wurde beschlossen und tritt zum 1. Dezember 2022 in Kraft.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1437, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.