📝 Drucksache 18/1461
📋 Worum geht es?
Der Antrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, den Baransatz aus der allgemeinen Rücklage im Nachtragshaushaltsgesetz 2022 zu erhöhen. Dies geschieht im Kontext der finanziellen Herausforderungen, die durch die Krise entstanden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen, die von den finanziellen Entscheidungen der Landesregierung direkt beeinflusst werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, den Baransatz aus der allgemeinen Rücklage von 0 Euro auf 675.000.000 Euro zu erhöhen, um finanzielle Spielräume zu schaffen, bevor neue Schulden aufgenommen werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag verweist auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofs, der die Notwendigkeit betont, die allgemeine Rücklage aufzulösen, bevor neue Schulden gemacht werden. Der Antrag enthält keine weiteren spezifischen Maßnahmen oder Paragrafen.