📝 Drucksache 18/1479
📋 Worum geht es?
Der Antrag bezieht sich auf die Verwendung von Bundesmitteln zur Unterstützung von Gemeinden bei der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Es wird vorgeschlagen, den Haushaltsvermerk zu ändern, um den Gemeinden mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung zu ermöglichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen, die Mittel zur Unterbringung von Flüchtlingen erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, den Haushaltsvermerk dahingehend zu ändern, dass die Verwendung der Mittel bis zum 31. Dezember 2023 zulässig ist und eine rechtsverbindliche Erklärung zur Verwendung erst bis zum 15. März 2024 vorgelegt werden muss.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag argumentiert, dass die dynamische Situation der Flüchtlingsaufnahme eine flexible Mittelverwendung erfordert. Die Änderung soll den Gemeinden helfen, die Mittel effizienter zu nutzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.