⚖️ Dokument 18/1501
📋 Worum geht es?
Das Dokument beschreibt einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Sondervermögens, das zur Finanzierung der Folgen der Corona-Krise eingerichtet wurde. Aufgrund des Rückgangs der Pandemie wird der NRW-Rettungsschirm zum 31. Dezember 2022 aufgelöst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Finanzierungsstrukturen des Landes Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Haushaltsmittel.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Gesetzentwurf sieht die Auflösung des NRW-Rettungsschirms vor und regelt die Überführung des Bestands in den Landeshaushalt.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Gesetz wird unbefristet sein und es entstehen dem Land keine finanziellen Belastungen. Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium der Finanzen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eingebracht. Der NRW-Rettungsschirm wird zum 31. Dezember 2022 aufgelöst, und der Bestand fließt dem Landeshaushalt zu. Es gibt keine finanziellen Belastungen für das Land.