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Nordrhein-WestfalenGesetzentwurf

⚖️ Dokument 18/1501

9. November 2022Dokument 18/1501 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Corona-KriseSondervermögenNRW-RettungsschirmGesetzänderungFinanzen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument beschreibt einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Sondervermögens, das zur Finanzierung der Folgen der Corona-Krise eingerichtet wurde. Aufgrund des Rückgangs der Pandemie wird der NRW-Rettungsschirm zum 31. Dezember 2022 aufgelöst.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Finanzierungsstrukturen des Landes Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Haushaltsmittel.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Gesetzentwurf sieht die Auflösung des NRW-Rettungsschirms vor und regelt die Überführung des Bestands in den Landeshaushalt.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Gesetz wird unbefristet sein und es entstehen dem Land keine finanziellen Belastungen. Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium der Finanzen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eingebracht. Der NRW-Rettungsschirm wird zum 31. Dezember 2022 aufgelöst, und der Bestand fließt dem Landeshaushalt zu. Es gibt keine finanziellen Belastungen für das Land.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1501, Wahlperiode 18, eingereicht 9. November 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.