❓ Dokument 18/1562
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.2022 thematisiert, das besagt, dass Polizeibeamte Anspruch auf Freizeitausgleich haben, wenn ihre Pausenzeiten als Arbeitszeit gelten. Die Anfrage zielt darauf ab, die Umsetzung des Urteils und dessen Auswirkungen auf die Polizei in Nordrhein-Westfalen zu klären.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen sowie möglicherweise Beamte im Justizdienst, einschließlich Strafvollzug, Gerichte und Staatsanwaltschaften.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen an die Landesregierung, darunter die geplante Umsetzung des Urteils, mögliche Auswirkungen auf die Anzahl der Planstellen in der Polizei und den Justizdienst sowie die Anzahl der erforderlichen neuen Stellen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der Umsetzung des Urteils und dessen Auswirkungen auf die Planstellen im Polizeidienst. Es wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, das für die Abgrenzung von Arbeits- und Pausenzeiten entscheidend ist.