❓ Umgang der Landesregierung mit rechtswidrigen polizeilichen Bild- und Tonaufnahmen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert, wie die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit rechtswidrigen Bild- und Tonaufnahmen der Polizei umgeht und welche datenschutzrechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind. Es wird insbesondere auf die Notwendigkeit der Löschung solcher Aufnahmen eingegangen, die nicht rechtmäßig erlangt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, deren Bild- und Tonaufnahmen möglicherweise rechtswidrig erfasst wurden, sowie die Polizeibehörden des Landes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Verantwortung und Aufsicht bezüglich der Löschung rechtswidriger Aufnahmen, zur Überwachung durch die Datenschutzbeauftragte und zur einheitlichen Praxis der Polizeidienststellen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Klarheit über die Zuständigkeiten in der nordrhein-westfälischen Polizeistruktur bezüglich der Löschung von Daten nach § 17 III PolG NRW. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die ähnliche Themen behandelt haben.