❓ Dokument 18/1564
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die rechtliche Bewertung privater Fotoaufnahmen von Falschparkern thematisiert, insbesondere im Hinblick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach, das diese Praxis für zulässig erklärt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Falschparker, die durch private Fotoaufnahmen dokumentiert werden, sowie die Polizei und die Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Bewertung der Nutzung privater Fotoaufnahmen durch die Landesdatenschutzbeauftragte und zu bestehenden Richtlinien zwischen der Polizei und der Datenschutzbehörde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der rechtlichen Einschätzung der Nutzung privater Fotoaufnahmen zur Strafverfolgung und ob es klare Richtlinien für die Anzeige von Falschparkern gibt. Es wird auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach verwiesen.