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Nordrhein-WestfalenGesetzentwurf

⚖️ Drucksache 18/1919

1. Dezember 2022Dokument 18/1919 · WP 18Nordrhein-Westfalen
AbgabenVorteilsausgleichKommunalabgabengesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf regelt die zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, eine klare Regelung zu schaffen, die eine unbegrenzte Festsetzung von kommunalen Abgaben ausschließt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die Abgaben zum Vorteilsausgleich erheben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nach Ablauf des 20. Kalenderjahres, das auf den Eintritt der Vorteilslage folgt, nicht mehr festgesetzt werden dürfen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Entwurf sieht vor, dass die Regelungen des bisherigen § 3 BauGB-AG NRW aufgehoben werden. Zudem wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 für bestimmte Abgaben festgelegt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1919, Wahlperiode 18, eingereicht 1. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.