⚖️ Drucksache 18/1921
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen an die Änderungen des Bundesrechts anzupassen. Dies geschieht, um eine klare Trennung zwischen Bundes- und Landesrecht zu gewährleisten und um die staatliche Aufsicht über Stiftungen zu reformieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen sowie die zuständigen Stiftungsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, das bestehende Stiftungsgesetz NRW durch ein Ablösegesetz zu ersetzen, das die Zuständigkeiten der Stiftungsbehörden regelt und die Selbstverantwortung der Stiftungen stärkt.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält Regelungen zur Aufsicht über Stiftungen, zur Verwaltung des Stiftungsvermögens und zur Stärkung der Selbstverantwortung der Stiftungen. Es wird festgestellt, dass der Gesetzentwurf keine finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hat.