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Nordrhein-WestfalenGesetzentwurfLandesregierung

⚖️ Drucksache 18/1950

2. Dezember 2022Dokument 18/1950 · WP 18Nordrhein-Westfalen
HaushaltsplanNachtragshaushaltKrisenbewältigungRussischer Angriffskrieg
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung befasst sich mit der Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022. Ziel ist es, finanzielle Mittel zur Krisenbewältigung infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bereitzustellen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, öffentliche Stellen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die unter den wirtschaftlichen Folgen des Krieges leiden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro zur Finanzierung notwendiger Ausgaben im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung gefordert.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Entwurf sieht keine Veränderung des Haushaltsvolumens vor, das insgesamt 88.422.539.500 Euro beträgt. Die Maßnahmen sollen der Stabilisierung der Wirtschaft und der sozialen Infrastruktur dienen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1950, Wahlperiode 18, eingereicht 2. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.