⚖️ Drucksache 18/1950
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf der Landesregierung befasst sich mit der Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022. Ziel ist es, finanzielle Mittel zur Krisenbewältigung infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bereitzustellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, öffentliche Stellen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die unter den wirtschaftlichen Folgen des Krieges leiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro zur Finanzierung notwendiger Ausgaben im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung gefordert.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Entwurf sieht keine Veränderung des Haushaltsvolumens vor, das insgesamt 88.422.539.500 Euro beträgt. Die Maßnahmen sollen der Stabilisierung der Wirtschaft und der sozialen Infrastruktur dienen.