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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Kosten, Personal und Wirksamkeit der Regionalen Rückkehrkoordinierungsstellen in Nordrhein-Westfalen

9. September 2026Dokument 18/21295 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Enxhi Seli-Zacharias
RückkehrkoordinierungsstellenRückkehrmanagementAusländerbehördenAbschiebungenKosten und Personal
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Regionalen Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK) sind Einrichtungen bei den fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen. Sie sollen das Rückkehrmanagement koordinieren, kommunale Ausländerbehörden unterstützen und insbesondere die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer beschleunigen. Nach einem Erlass des Ministeriums vom 28. Februar 2025 sind insgesamt 33 Planstellen für diese Aufgaben vorgesehen. Die RRK koordinieren und begleiten freiwillige Rückkehr, unterstützen aufenthaltsbeendende Maßnahmen, führen Fall- und Haftfallmanagement durch, begleiten Fallkonferenzen und unterstützen die kommunalen Ausländerbehörden fachlich.

👥 Wer ist betroffen?

Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, kommunale Ausländerbehörden, Zentrale Ausländerbehörden, Zentrale Rückkehrkoordination, ausreisepflichtige Ausländer, Landesregierung Nordrhein-Westfalen

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Abgeordnete stellt fünf Fragen: (1) Welche jährlichen Personal- und Sachkosten entstanden für die RRK seit 2018 bis 2025 pro Haushaltsjahr? (2) Wie viele Fälle bearbeiteten die RRK 2023–2025 und im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Jahr, Nationalität und Erfolg der Rückführung? (3) In wie vielen Fällen wurde freiwillige Ausreise oder zwangsweise Rückführung tatsächlich durchgeführt? (4) Welche Aufgaben nehmen RRK wahr, die nicht bereits andere Behörden übernehmen? (5) Wie rechtfertigt die Landesregierung die Notwendigkeit eigenständiger RRK bei jeder Bezirksregierung?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten; die Antworten der Landesregierung liegen nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf eine frühere Kleine Anfrage aus 2022 (Lt.-Drucksache 18/3365), die eine bescheidene Erfolgsquote beim Vergleich von begleiteten Personen und tatsächlich rückgeführten Personen zeigte. Der Fragesteller hinterfragt die Wirksamkeit und den Mehrwert der RRK angesichts bereits bestehender Zuständigkeiten der Zentralen Ausländerbehörden, der Zentralen Rückkehrkoordination und der kommunalen Ausländerbehörden.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21295, Wahlperiode 18, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.