❓ Drucksache 18/21296
📋 Worum geht es?
Am 29. Dezember 2025 ereignete sich ein Einbruch in den Schließfachraum der Sparkasse Gelsenkirchen, Filiale Buer. Unbekannte Täter hebelten etwa 3.200 Schließfächer auf; die Schadensumme wird auf 30 bis 100 Millionen Euro geschätzt. Die Sparkasse Gelsenkirchen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter Trägerschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 40 Sparkassengesetz NRW.
👥 Wer ist betroffen?
Sparkasse Gelsenkirchen und ihre Kundinnen und Kunden (besonders Inhaber gestohlener Schließfachinhalte), Finanzministerium Nordrhein-Westfalen als zuständige Aufsichtsbehörde
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen: (1) Ist das Finanzministerium als Rechtsaufsicht tätig geworden? (2) Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen und wann? (3) Hat die Aufsichtsbehörde verlangt, dass Verwaltungsrat oder Vorstand einberufen wurden? (4) Hat sich die Aufsichtsbehörde die Protokolle von Verwaltungsrats- und Vorstandssitzungen übersenden lassen? (5) Falls das Ministerium nicht tätig wurde – wie wird dieses Unterlassen begründet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.