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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Drucksache 18/21297

9. September 2026Dokument 18/21297 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Steffen
GeduldungBleibeperspektiveIntegrationFamilieneinheitAusreisepflicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In Nordrhein-Westfalen waren zum 30. Juni 2026 etwa 45.000 Personen geduldet. Geduldete Personen sind grundsätzlich ausreisepflichtig, aber ihre Abschiebung wird aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Gründe vorübergehend nicht vollzogen. Die Landesregierung signalisiert, dass für gut integrierte, berufstätige Menschen mit Familie dauerhafte Bleibeperspektiven wichtig sind. Dies wird in Erlassen zu § 25a und § 25b des Aufenthaltsgesetzes konkretisiert. Die Anfrage zielt auf klare, einheitliche Kriterien ab, um zwischen vorübergehender Duldung und dauerhafte Bleibeperspektive zu unterscheiden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind etwa 45.000 geduldete Personen in NRW, darunter viele Familien mit schulpflichtigen Kindern. Relevant sind auch die kommunalen Ausländerbehörden in NRW, die über Aufenthaltstitel entscheiden, sowie die Landesregierung NRW.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt fünf Fragen: (1) Wie bewertet die Landesregierung die Rechtsauffassung Kölns, dass das Recht auf Familieneinheit auch bei strafrechtlich belasteten Personen einen zwingenden Duldungsgrund begründet? (2) Welche konkreten Kriterien für Bleibeperspektiven gelten bezüglich Beschäftigung, Einkommen, Lebensunterhalt und Straftaten? (3) Ist Beschäftigung ausreichend oder muss die Familie vollständig versorgt werden? (4) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Umsetzung durch Ausländerbehörden? (5) Wie wird ein landesweit einheitlicher Vollzug sichergestellt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage dokumentiert folgende Hintergrundinformationen: In NRW sind etwa 45.000 Personen geduldet. Das Dokument referenziert einen konkreten Fall (Huso B. aus Bosnien-Herzegowina), der wegen mehrfacher Straftaten verurteilt wurde, Sozialleistungen bezieht und acht Kinder hat. Die Stadt Köln lehnt seine Abschiebung mit Verweis auf das Recht der Familieneinheit und schulpflichtiger Kinder ab. Dieser Fall verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen strafrechtlicher Belastung, Familienrecht und Aufenthaltsrecht.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21297, Wahlperiode 18, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.