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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Lehren aus dem Kölner Abschiebeskandal: Anfrage zu Dienst- und Kommunikationswegen zwischen Ausländerbehörden

9. September 2026Dokument 18/21298 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Steffen, Marcel Hafke
AbschiebungAusländerbehördeBleibeprogrammVerwaltungszusammenarbeitDigitalisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Eine Liste von 1.245 ausreisepflichtigen Personen (Westbalkan-/Coesfeld-Liste) sorgt für Kontroversen. Davon waren 1.000 Personen (80 %) in den letzten zehn Jahren strafrechtlich auffällig. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld übermittelte diese Liste direkt an die Ausländerbehörde Köln, nicht über den offiziellen Dienstweg. In Köln waren 471 Personen zuständig, 218 nahmen am Bleibeprogramm teil – davon 119 mit Strafbefunden. Die Ausländerbehörde Köln forderte aber nur in 41 Fällen (8,7 %) Unterstützung zur Beschaffung von Reisedokumenten an. Die FDP möchte wissen, wie es zu diesen Mängeln kam und wie die Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen Behörden verbessern will.

👥 Wer ist betroffen?

Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld, Ausländerbehörde Köln, Fluchtministerium NRW, Bezirksregierungen in NRW, Stadt Köln, 1.245 ausreisepflichtige Personen, insbesondere diejenigen im Kölner Bleibeprogramm.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die FDP fragt nach fünf konkreten Punkten: (1) Welcher verbindliche Dienstweg besteht für die Kommunikation zwischen Zentraler und kommunaler Ausländerbehörde? (2) Wie kann eine kommunale Behörde Unterstützung bei der Identitätsklärung und Beschaffung von Reisedokumenten anfordern? (3) Sind die bestehenden Dienst- und Kommunikationswege geeignet für einen schnellen Vollzug von Abschiebungen? (4) Welche organisatorischen Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit? (5) Welche konkreten Maßnahmen sichern einen einheitlichen digitalen Datenaustausch ohne Medienbrüche (z. B. statt Excel-Tabellen) zu?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der FDP; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage basiert jedoch auf Informationen aus der Sondersitzung des Integrationsausschusses vom 2. September 2026: Von 1.245 Personen auf der Liste waren 1.000 (80 %) strafrechtlich auffällig. Von 471 in Köln zuständigen Personen nahmen 218 am Bleibeprogramm teil, darunter 119 mit Strafbefunden. Die Ausländerbehörde Köln stellte nur für 41 Personen (8,7 %) ein Amtshilfeersuchen zur Beschaffung von Reisedokumenten. Die Stadt Köln gab an, die ZAB Coesfeld habe den vorgesehenen Dienstweg (über Ministerium → Bezirksregierung → kommunale Behörde) nicht eingehalten.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21298, Wahlperiode 18, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.