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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Monatelanges Warten auf Grundbucheinträge – Leistungsfähigkeit der Grundbuchämter in Nordrhein-Westfalen

9. September 2026Dokument 18/21299 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Marcel Hafke, Dr. Werner Pfeil
GrundbuchämterAuflassungsvormerkungBearbeitungszeitenPersonalmangelImmobilientransaktionen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Leistungsfähigkeit der Grundbuchämter in Nordrhein-Westfalen. Ein konkreter Fall aus Wuppertal zeigt, dass das dortige Grundbuchamt in einzelnen Fällen bis zu fünf Monate für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung benötigt – einer rechtlichen Eintragung, die bei Immobilientransaktionen eine wichtige Sicherungsfunktion erfüllt. Das Amtsgericht Wuppertal begründet die Verzögerung mit akutem Personalmangel. Parallel werden aus benachbarten Amtsgerichtsbezirken deutlich kürzere Bearbeitungszeiten berichtet. Zusätzlich weist die Deutsche Justiz-Gewerkschaft darauf hin, dass die Personalbedarfsberechnung für Grundbuchämter überprüft werden muss.

👥 Wer ist betroffen?

Direkt betroffen sind Immobilienverkäufer und Käufer, Bauträger und Unternehmen. Indirekt wirken sich lange Wartezeiten auf Handwerksbetriebe, Anschlussfinanzierungen und Sanierungsprojekte aus. Mittel- bis langfristig wird die Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt, da Kaufpreise verspätet fließen, Verkäufer und Bauträger auf Liquidität warten müssen, und Investitionen verzögert werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die FDP stellt fünf konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Auflassungsvormerkungen verzeichnete jedes Grundbuchamt in NRW vom 1. Januar bis 31. August 2026? (2) Wie viele Anträge auf Auflassungsvormerkung waren bei jedem Grundbuchamt zum 31. August 2026 länger als fünf Wochen anhängig? (3) Welche Ursachen sind für überdurchschnittlich lange Bearbeitungszeiten bei einzelnen Grundbuchämtern maßgeblich? (4) Wie hoch ist der Personalbestand der Rechtspfleger für Grundbuchsachen im Verhältnis zum Personalbedarf bei jedem Amtsgericht in NRW? (5) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur landesweiten Verkürzung der Bearbeitungszeiten auf regelmäßig höchstens fünf Wochen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten. Die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Konkrete Angaben im Anfrage-Dokument: Das Amtsgericht Wuppertal benötigte in einem dokumentierten Fall fünf Monate für eine Auflassungsvormerkung (Februar bis Ende Juli 2026). In benachbarten Amtsgerichtsbezirken werden deutlich kürzere Bearbeitungszeiten berichtet. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft forderte in einer Rechtsausschuss-Sitzung (November 2025), die Personalbedarfsberechnung für Grundbuchämter zu überprüfen. Die Grundbuchblätter in NRW sind bereits vollständig elektronisch erfasst, und seit 2025 wird die elektronische Grundakte (eGrundakten) gemäß Einführungsverordnung schrittweise eingeführt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21299, Wahlperiode 18, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.