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📄 Verfassungsbeschwerde von vier Städten gegen Jugendhilfe-Belastungsausgleichsverordnung

9. September 2026Dokument 18/21306 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Werner Pfeil
VerfassungsbeschwerdeJugendhilfeBelastungsausgleichBGJHVOVerordnung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich am 9. September 2026 mit einem verfassungsgerichtlichen Verfahren befasst, das eine erweiterte Verfassungsbeschwerde von vier Städten gegen die Verordnung zur Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe (BGJHVO) vom 4. Dezember 2024 betrifft. Der Verfassungsgerichtshof hatte das Verfahren (VerfGH 108/25) an den Landtag zur Stellungnahme vorgelegt.

👥 Wer ist betroffen?

Die Verfassungsbeschwerde betrifft vier Städte Nordrhein-Westfalens, die die Verordnung anfechten. Mittelbar sind alle Träger der Jugendhilfe und die kommunalen Haushalte betroffen, die durch die Belastungsausgleichsregelung finanzielle Auswirkungen erfahren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Rechtsausschuss legte dem Landtag zur Entscheidung vor, ob dieser eine Stellungnahme zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren abgeben soll oder nicht.

🔎 Kernergebnisse

Der Rechtsausschuss und der Landtag beschlossen einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD), derzeit KEINE Stellung zu dem Verfahren einzunehmen. Der Beschlusswortlaut lautet: 'Der Landtag nimmt zu dem Verfahren derzeit nicht Stellung.'

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21306, Wahlperiode 18, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.