❓ E-Evidence: Umsetzung von Europäischen Herausgabeanordnungen für elektronische Beweismittel in der NRW-Justiz
📋 Worum geht es?
Das Dokument befasst sich mit der Umsetzung der europäischen Verordnung 2023/1543 über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel, die seit 18. August 2026 gilt. Die Verordnung ermöglicht es deutschen Strafverfolgungsbehörden, direkt auf elektronische Daten zuzugreifen, die von Diensteanbietern (wie Telekommunikations- oder Internet-Unternehmen) in anderen EU-Mitgliedstaaten gespeichert sind. Das nationale Umsetzungsgesetz (EBewMG) regelt hierzu die Zuständigkeiten und Verfahren in Deutschland. Diese neuen Instrumente erfordern von Staatsanwaltschaften und Gerichten neue organisatorische, technische und rechtliche Vorbereitungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind die nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften und Gerichte, die diese neuen Instrumente anwenden müssen; Diensteunternehmen mit Sitz in anderen EU-Staaten, an die solche Anordnungen gerichtet werden; sowie mittelbar alle Bürger, deren elektronische Daten wie E-Mails, IP-Adressen und Verkehrsdaten im Rahmen von Strafermittlungen angefordert werden können.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete fragt konkret: (1) Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um Staatsanwaltschaften und Gerichte auf die Anwendung vorzubereiten? (2) Hat NRW Zuständigkeiten bei bestimmten Staatsanwaltschaften konzentriert? (3) Wie viele Europäische Herausgabe- bzw. Sicherungsanordnungen wurden seit 18. August 2026 veranlasst (aufgeschlüsselt nach Art und Datenkategorie)? (4) Wie viele Gerichtsanträge für Herausgabeanordnungen gab es zur Erlangung von Verkehrs- oder Inhaltsdaten? (5) Wie wird die nach Gesetz vorgeschriebene statistische Erfassung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sichergestellt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage des Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.