Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenBeschlussempfehlung und BerichtSPD

📄 Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis 2030 stärken – Ablehnung des SPD-Antrags

21. September 2026Dokument 18/21308 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Josef Neumann
Vereinbarkeit Familie BerufKinderbetreuungFlexible ArbeitsmodelleGleichstellung FrauenJobsharing
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entwickeln. Der Antrag mit dem Titel 'NRW muss funktionieren. Echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis 2030 möglich machen' wurde am 17. September 2025 dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen, mit Mitberatung durch den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind berufstätige Eltern und Familien mit Kindern. Zur Anhörung trugen Stellungnahmen bei: Deutscher Gewerkschaftsbund Landesverband NRW, unternehmernrw, Bertelsmann Stiftung, Verbände berufstätiger Mütter, Working Moms e.V., Universität Duisburg-Essen, Landesverband kinderreicher Familien NRW, Verband Freier Berufe, Industrie- und Handelskammern NRW und DIE FAMILIENUNTERNEHMER.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Antrag fordert konkret: Einführung einer 'Equal-Share-Prämie' als finanzieller Anreiz für gleichmäßige Aufteilung von Familie und Beruf; Ausbau von Ferienbetreuung und Alltagshilfe; Förderung von Jobsharing-Modellen; verstärkte Gleichstellungsmaßnahmen; flexiblere Arbeitszeitmodelle; Ausbau verlässlicher Betreuungsangebote; der öffentliche Dienst soll Vorbild für familienfreundliche Arbeitsbedingungen sein; Anreize bei der Vergabe öffentlicher Mittel zur Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen.

🔎 Kernergebnisse

Der Antrag wurde am 9. September 2026 im federführenden Ausschuss abgestimmt und mit den Stimmen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der SPD-Fraktion ABGELEHNT. Zuvor hatten auch der mitberatende Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend die Ablehnung mit der gleichen Stimmenkonstellation empfohlen. Eine Anhörung fand am 22. April 2026 statt; die Auswertung erfolgte am 1. Juli 2026.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21308, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.