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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Mit Haftbefehl gesucht und dennoch Jobcenter-Leistungen – Wie funktioniert der Informationsaustausch in Nordrhein-Westfalen?

10. September 2026Dokument 18/21311 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thomas Röckemann
HaftbefehlJobcenterGrundsicherungInformationsaustauschFahndung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument thematisiert eine Regelungslücke im Informationsaustausch: Personen, gegen die ein Haftbefehl besteht, können weiterhin Leistungen der Grundsicherung (SGB II) vom Jobcenter beziehen, weil Jobcenter und Strafverfolgungsbehörden keinen automatischen Datenaustausch durchführen. Im Juni 2026 machten Innenminister Herbert Reul und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann öffentlich auf dieses Problem aufmerksam. Zu jenem Zeitpunkt gab es etwa 28.000 offene Haftbefehle in Nordrhein-Westfalen. Minister Laumann erklärte, dass Jobcenter oft nicht wissen, dass eine Person gesucht wird, und Strafverfolgungsbehörden nicht erfahren, wenn eine gesuchte Person beim Jobcenter vorspricht.

👥 Wer ist betroffen?

Mit Haftbefehlen gesuchte Personen; Jobcenter und deren Personal in Nordrhein-Westfalen; Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen; Leistungsempfänger von Grundsicherung nach SGB II.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller (AfD) richtet fünf Fragen an die Landesregierung: (1) Wie viele mit Haftbefehl gesuchte Personen beziehen derzeit SGB-II-Leistungen in NRW? (2) In wie vielen Fällen haben Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften seit 2023 Jobcenter um Sozialdaten nach § 68 Abs. 1 SGB X ersucht (aufgeschlüsselt nach Jahren)? (3) Welche Vorgaben gibt es für NRW-Behörden, solche Auskunftsersuchen zu richten? (4) Welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten bestehen, Strafverfolgungsbehörden zu informieren, wenn eine gesuchte Person beim Jobcenter vorspricht? (5) Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung seit Juni 2026 ergriffen, um den Informationsaustausch zu verbessern?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Der Fragesteller dokumentiert folgende Ausgangssituation: Ende Juni 2026 waren ca. 28.000 Haftbefehle in Nordrhein-Westfalen offen. Nach § 68 Abs. 1 SGB X dürfen Sozialleistungsträger auf Ersuchen Adress- und Aufenthaltsdaten an Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermitteln. Die Bundesregierung kündigte Anfang Juli 2026 einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an, dieser lag aber Anfang September 2026 noch nicht vor.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21311, Wahlperiode 18, eingereicht 10. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.