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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 18/21312

10. September 2026Dokument 18/21312 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thomas Röckemann
JagdscheinDigitalisierungBehördenverfahrenZuverlässigkeitsprüfungE-Government
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Thomas Röckemann fragt in dieser Kleinen Anfrage, wie digital das Verfahren zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen in Nordrhein-Westfalen organisiert ist. Grund für die Anfrage ist eine Gesetzesänderung vom 31. Oktober 2024, die das Verfahren neugeregelt hat. Seitdem müssen Jagdbehörden bei der Waffenbehörde verschiedene Auskünfte einholen, um die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Jagdscheinbewerbern zu überprüfen. Dies führt zu komplexeren Schnittstellen zwischen mehreren Behörden und Registern, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt. Der Landesjagdverband hatte bereits auf die Notwendigkeit neuer digitaler Abläufe und verbesserter Schnittstellen hingewiesen.

👥 Wer ist betroffen?

Jagdscheinbewerber und -inhaber; untere Jagdbehörden (Kreise und kreisfreie Städte); Waffenbehörden (Kreispolizeibehörden); Polizei- und Sicherheitsbehörden; Bundeszentralregister; staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister; Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt fünf Fragen: (1) Wie viele Behörden, Register und öffentliche Stellen sind bei Jagdscheinerteilung/-verlängerung beteiligt und welche Aufgaben haben sie? (2) Welche Fachverfahren und IT-Systeme nutzen die Jagd- und Waffenbehörden? (3) Welche landesinternen Vorgaben regeln seit 31. Oktober 2024 das Zusammenwirken? (4) Wie werden Anfragen, Daten und Prüfungsergebnisse übermittelt (automatisiert elektronisch, elektronisch, postalisch oder sonstiges)? (5) Wo bestehen noch Medienbrüche oder manuelle Bearbeitungsschritte?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen des Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Hintergrund: Seit 31. Oktober 2024 muss die zuständige Jagdbehörde bei der Waffenbehörde Auskünfte über Zuverlässigkeit und persönliche Eignung einholen (§ 17 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Die Waffenbehörde holt ihrerseits Daten aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sowie Stellungnahmen von Polizei- und Sicherheitsbehörden ein (§ 5 Abs. 5 Waffengesetz). Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz warnte am 22. November 2024, dass die geänderten Überprüfungen zu längeren Bearbeitungszeiten führen können.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21312, Wahlperiode 18, eingereicht 10. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.