❓ Förderung von Hebammenkreißsälen in NRW – Bilanz der Förderrunde 2026
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Förderung von Hebammenkreißsälen in NRW-Geburtskliniken. Seit 2021 unterstützt das Land die Einrichtung solcher speziellen Kreißsäle in Geburtskliniken. Bislang wurden 56 von insgesamt 120 Geburtskliniken mit einer Fördersumme von über 1,2 Millionen Euro beim Aufbau dieser Angebote unterstützt. Für 2026 wird die Förderung fortgesetzt, mit einer maximalen Förderung von 25.000 Euro pro Klinik.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind alle 120 Geburtskliniken in Nordrhein-Westfalen, besonders solche, die noch keine Förderung erhalten haben. Ferner sind Hebammen, Schwangere und deren Partner relevant, da Hebammenkreißsäle eine wichtige Wahlmöglichkeit darstellen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ist zuständig für Bewilligung und Kontrolle.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete Dr. Martin Vincentz stellt fünf Fragen an die Landesregierung: (1) Wie viele Förderanträge sind für 2026 eingegangen? (2) Wie viele wurden bislang bewilligt? (3) Welche Gesamtfördersumme wurde bislang bewilligt? (4) Wie viele Anträge wurden bislang abgelehnt? (5) Wie verteilen sich die bewilligten Fördervorhaben auf Kreise und kreisfreie Städte?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält ausschließlich die Anfragen des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz. Die Antworten der Landesregierung liegen nicht vor. Dokumentiert sind die Rahmenbedingungen der Förderrunde 2026: Die Antragsfrist lief vom 2. Februar bis 30. April 2026. Förderberechtigt sind Krankenhäuser mit geburtshilflicher Abteilung, die bislang keine Zuwendung erhalten haben. Das MAGS ist für Bewilligungen zuständig.