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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Mängel in Pflegeeinrichtungen – Wie steht es um die WTG-Aufsicht in NRW?

10. September 2026Dokument 18/21316 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Vincentz
PflegeeinrichtungenWTG-AufsichtQualitätskontrollePflegemängelRegelprüfungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument befasst sich mit der Überwachung von stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Aufsichtsstrukturen – insbesondere nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 – wirksam funktionieren und ob Mängel systematisch erfasst und bekämpft werden. Die Anfrage bezieht sich auf Presseberichte über Pflegemängel in Essen und Düsseldorf sowie auf eine 2020 durchgeführte Evaluation, die erhebliche Unterschiede bei der Aufgabenwahrnehmung der kommunalen Aufsichtsbehörden zeigte.

👥 Wer ist betroffen?

Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen in NRW (besonders schutzbedürftige Menschen), Pflegeeinrichtungen und ihre Betreiber, kommunale WTG-Behörden, Bezirksregierungen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt die Landesregierung konkret nach: 1) Wie oft wurde in den Jahren 2023-2025 die Aufnahme weiterer Nutzer untersagt (nach Jahr und Regierungsbezirk)? 2) Wie viele Regelprüfungen wurden durchgeführt (nach Jahr, Regierungsbezirk und Prüfungsart)? 3) Wie viele Prüfungen führten zur Feststellung mindestens eines wesentlichen Mangels? 4) Bei wie vielen Einrichtungen wurde eine fällige Regelprüfung nicht rechtzeitig durchgeführt? 5) Welche Prüfgegenstände waren am häufigsten von Mängeln betroffen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument ist eine Kleine Anfrage und enthält nur die Fragen des Abgeordneten; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Der Text enthält jedoch wichtige Hintergrund-Informationen: Im Oktober 2025 meldete Radio Essen erhebliche Pflegemängel in einem Essener Heim (Defizite bei Wundversorgung und Medikamentenmanagement mit Belegungsstopp). In Düsseldorf war die Heimaufsicht 2025 in sechs Fällen gezwungen, umfangreich einzugreifen. Eine 2020 durchgeführte WTG-Evaluation ergab: nur 12 von 45 Kreisen und kreisfreien Städten führten Regelprüfungen annähernd erforderlich durch; 33 Behörden hielten Prüfpflichten nicht ein. Häufige Problembereiche waren Mängel in der pflegerischen Betreuung, Personalmangel, Defizite in sozialer Betreuung und Wohnqualität sowie mangelhafte Dokumentation. Seit Januar 2023 müssen Bezirksregierungen alle Prüfberichte auswerten und das Ministerium jährlich informieren; wesentliche Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21316, Wahlperiode 18, eingereicht 10. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.