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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Schutz des freien Mandats vor Geheimdienst-Überwachung – Vorkehrungen des Verfassungsschutzes NRW

10. September 2026Dokument 18/21321 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thomas Röckemann
Parlamentarische ImmunitätVerfassungsschutzNachrichtendienstliche MaßnahmenMandatsschutzGeheimdienstliche Überwachung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Schutz von Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen vor Überwachung durch den Verfassungsschutz. Dabei geht es besonders um die sogenannte mittelbare Erfassung von mandatsbezogener Kommunikation – also Informationen, die nicht direkt durch Maßnahmen gegen den Abgeordneten selbst, sondern durch Überwachung seiner Kommunikationspartner oder anderer Dritter anfallen. Das Verfassungsschutzgesetz NRW enthält zwar Regeln zum Schutz des freien Mandats, doch die praktische Umsetzung dieser Vorgaben wird hier überprüft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen, deren mandatsbezogene Kommunikation geschützt werden soll, sowie ihre Mitarbeiter und Kommunikationspartner. Auch der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen ist Adressat der Anfrage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD stellt fünf konkrete Fragen: (1) Durch welche internen Vorgaben und Verfahren stellt der Verfassungsschutz sicher, dass mandatsbezogene Daten erkannt und besonders geschützt werden? (2) Welche Vorkehrungen gibt es zur Erkennung und Begrenzung mittelbarer Erfassung, insbesondere bei Kommunikationsinhalten und Kontaktdaten? (3) Wie und wann wird überprüft, ob mandatsbezogene Kommunikation erfasst wurde? (4) Welche besonderen Regeln gelten für Überwachungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter von Abgeordneten? (5) Wie viele Fälle seit der 17. Wahlperiode gab es, bei denen personenbezogene Daten oder mandatsbezogene Kommunikation erfasst wurden, und wie wurde damit umgegangen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument legt dar, dass das Verfassungsschutzgesetz NRW bereits Schutzbestimmungen für das freie Mandat enthält (etwa Datenschutzregelungen und Verbote der direkten Erfassung mandatsbezogener Kommunikation), aber unklar ist, wie diese Regeln in der Praxis bei der mittelbaren Erfassung umgesetzt werden.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21321, Wahlperiode 18, eingereicht 10. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.