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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Planungsstand Museum Selma – Haus der Einwanderungsgesellschaft in Köln

10. September 2026Dokument 18/21327 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Hartmut Beucker
Museum SelmaEinwanderungsgesellschaftKöln-KalkFörderungFinanzierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt das geplante Museum Selma – Haus der Einwanderungsgesellschaft in Köln-Kalk. Die ursprüngliche Planung war mit Fördermitteln von ca. 44,26 Millionen Euro kalkuliert (davon 22,13 Millionen Euro vom Land NRW), erwies sich jedoch als finanziell nicht realisierbar, auch wegen der Haushaltsprobleme der Stadt Köln. Ein alternativer Standort am Kulturzentrum Neumarkt wurde verworfen. Aktuell wird eine reduzierte Variante des Museums an der Halle 70 in Köln-Kalk vom Trägerverein DOMID geprüft.

👥 Wer ist betroffen?

Das Museum Selma und die Migrationscommunity in Köln; die Stadt Köln und ihre Haushaltssituation; das Land NRW als Förderer; die DOMID GmbH als Träger und Zuwendungsempfänger; Besucher und kulturinteressierte Bürger in der Region.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt die Landesregierung nach: (1) dem derzeitigen Stand der Planungen zum Museum Selma in Köln und (2) inwiefern die Landesregierung ihre Fördermittel der finalen Planung entsprechend anpassen beabsichtigt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Regierung liegt nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf eine vorherige Antwort der Landesregierung vom 10. Juni 2026 (Drs. 18/19839), in der diese mitteilte, dass die DOMID GmbH derzeit eine Realisierung des Museums Selma am Standort der Halle 70 in Köln-Kalk unter Anpassung der ursprünglichen Planung des Atelier Brückner an den Kostenrahmen in Zusammenwirkung mit der Stadt Köln erwägt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21327, Wahlperiode 18, eingereicht 10. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.