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Nordrhein-WestfalenUnterrichtung

📄 Drucksache 18/21337

10. September 2026Dokument 18/21337 · WP 18Nordrhein-Westfalen
LuftqualitätMessstationenEU-Richtlinie 2024/2881VerwaltungsvereinbarungUmwelt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument teilt mit, dass ein Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Schleswig-Holstein vorliegt. Diese Vereinbarung regelt die gemeinsame Investition und den Betrieb von zwei Großmessstationen zur Überwachung der Luftqualität. Die Verständigung basiert auf der EU-Richtlinie 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

👥 Wer ist betroffen?

Die Vereinbarung betrifft die drei Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie deren Bürger in Bezug auf Luftqualitätsüberwachung und Umweltschutz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung wird dem Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume gemäß § 85 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Behandlung und Stellungnahme zugeleitet.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält nur die Mitteilung über den Entwurf und dessen Weiterleitung an den zuständigen Ausschuss. Konkrete Inhalte der Vereinbarung, Finanzierungsdetails oder technische Spezifikationen der Messstationen werden nicht aufgeführt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21337, Wahlperiode 18, eingereicht 10. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.